4. IHRE PFLICHTEN
4.1. Sie sind verantwortlich für sämtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit unseren Dienstleistungen, der Nutzung oder Umsetzung unserer Arbeitsergebnisse und der Entscheidung darüber, inwieweit diese geeignet sind.
4.2. Sie verpflichten sich, uns kostenlos jede erforderliche Unterstützung zu gewähren und werden uns auch ohne besondere Aufforderung von allen Unterlagen, Vorgängen und Umständen umfassend und zeitgerecht Kenntnis verschaffen, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Sie haben uns u.a. vollständig, richtig und wahrheitsgetreu über alle wesentlichen Informationen zur Erbringung unserer Leistungen frühzeitig in Kenntnis gesetzt, so dass wir die uns obliegenden Pflichten zeitgerecht und ohne Zusatzaufwand wahrnehmen können. Dazu gehören auch Reiseeinschränkungen, z.B. aufgrund gesundheitlicher oder anderer Umstände. Sie haben uns insbesondere unaufgefordert mitzuteilen, ob für Sie oder Mitreisende besondere Bedürfnisse im Hinblick auf eine etwaig eingeschränkte Mobilität, Schwangerschaft, Minderjährigkeit oder einen medizinischen Betreuungsbedarf bestehen. Wir sind berechtigt, darauf zu vertrauen, dass die uns überlassenen Informationen vollständig, richtig und wahrheitsgetreu sind und müssen keine Prüfungen vornehmen. Wir sind weiter berechtigt, uns entstehenden Zusatzaufwand zu üblichen Stundensätzen in Rechnung zu stellen, wenn dieser auf eine vollständige, nicht richtige oder wahrheitsgetreue Information zurückzuführen ist. Sie sind verpflichtet, uns erkennbare Fehler oder Mängel nach deren Feststellung unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über vermittelte Reiseleistungen sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen). Unterbleibt die Information bzw. eine Anzeige, entfallen soweit gesetzlich zulässig Ansprüche auf Schadenersatz aus dem Vermittlungsvertrag, sofern uns nicht nachgewiesen werden kann, dass uns die fehlerhaften und/oder unrichtigen Angaben bekannt und bewusst waren, wobei sich unsere Haftung nach Rz. 10 richtet.
4.3. Sie stellen sicher und gewährleisten uns gegenüber, dass die uns zur Verfügung gestellten Informationen und deren Verwendung zur Auftragserfüllung weder Urheberrechte noch sonstige Rechte Dritter verletzen.
4.4. Erklärungen oder Anfragen von Ihnen, mit denen Rahmenbedingungen und Konditionen nachträglich geändert werden (z.B. Teilnehmerzahl, Anzahl von Zimmern in einem Hotel, Kategorie eines Hotels), werden von uns gegen zusätzliche Entschädigung zu üblichen Stundensätzen in Rechnung gestellt.
4.5. Sie haben sich frühzeitig, nötigenfalls unter Beizug geeigneter Dritter, über die AGB von Anbietern zu informieren, ebenso z.B. über Ihre Rechte und Pflichten als Fluggast.
4.6. Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Fristen sind durch Sie zu beachten. Bei durch uns vermittelten Reiseleistungen, werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung uns gegenüber gewahrt. Zur Weiterleitung von Erklärungen Ihrerseits an Anbieter ist uns genügend Zeit einzuräumen, wobei als vereinbart gilt, dass uns soweit gesetzlich zulässig keine Haftung für die frist- und formgerechte Zustellung solcher Erklärungen trifft.
4.7. Sie sind verpflichtet, uns die notwendigen Zahlungen für Anbieter bei Buchung und während der Auftragsabwicklung vorgängig zu überweisen, so dass wir die Zahlungen an Anbieter und Dritte innert Fälligkeit überweisen können.
4.8. Halten Sie Fristen nicht ein, so sind wir berechtigt, nicht aber verpflichtet, Buchungen ohne vorgängige Kontaktaufnahme zu annullieren, was u.a. Ihre Verpflichtung zur Zahlung von Annullierungskosten zur Folge hat.
4.9. Die in Fremdwährung ausgeschriebenen Preise werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, zum internen Tageskurs in CHF umgerechnet und Ihnen belastet.
4.10. Auf Preis-, Leistungs- oder Tarifänderungen der vermittelten Reiseleistung haben wir keinen Einfluss. Ist eine solche wirksam zwischen Ihnen und einem Anbieter vereinbart worden, so haben Sie uns den zu leistenden Betrag umgehend zu überweisen. Wir stellen klar, dass es Fluggesellschaften aufgrund international gültiger luftfahrtrechtlicher Bestimmungen vorbehalten bleibt, aus wichtigen Gründen unter anderem die nachfolgenden Veränderungen oder Abänderungen vorzunehmen: Änderungen der Streckenführung von Flügen; Umwandlung von Non-Stop-Flügen in Flüge mit Zwischenlandung bzw. in Umsteigeflüge oder umgekehrt; Änderung der Flugzeiten oder Terminänderung bis zu 48 Stunden vor Abflug; Einsatz anderer Fluggeräte; Änderung der Abflug- oder Ankunftsflughäfen; Änderung der ausführenden Fluggesellschaft. Dies gilt auch für etwaige Änderungen der Luftbeförderung aufgrund behördlicher Anweisung. In diesen Fällen können Sie nicht kostenfrei von dem mit uns geschlossenen Reisevermittlungsvertrag zurücktreten; ebenso besteht kein Ersatzanspruch für die in diesen Fällen entstehenden Mehrkosten. Insoweit können Ihre Ansprüche lediglich gegenüber den einzelnen Fluggesellschaften bestehen. Handelt es sich bei den vermittelten Flügen um Sonderflüge bzw. Linienflüge zu Sonderpreisen, sind die Fluggesellschaften aufgrund ihrer eigenen jeweils gültigen Vertragsbestimmungen berechtigt, die Preise auch nach Abschluss des Beförderungsvertrages zu erhöhen. Eine derartige Preiserhöhung wird von uns an Sie weitergeleitet. Ihre Möglichkeit, von dem mit der Fluggesellschaft geschlossenen Vertrag zurückzutreten, bestimmt sich nach den anwendbaren gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen. Gesetzliche Rechte, insbesondere die Rechte aus der Verordnung (EG) Nr. 261/2004, welche in der Schweiz auf der Grundlage des bilateralen Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Luftverkehr anwendbar ist, bleiben unberührt.
4.11. Sie sind ohne anderslautende Abrede für die Information über sowie die fristgerechte Beschaffung von Pass-, Visa- und Gesundheitsdokumenten und sonstiger für die Reisedurchführung erforderlicher Dokumente und Reisegenehmigungen, z.B. US-Reisegenehmigungen im ESTA-Verfahren, alleine verantwortlich. Dies gilt ebenso für Information über gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften sowie bezüglich prophylaktischer Vorsorgemassnahmen für Ihre Gesundheit durch Sie und Mitreisende. Unterstützen wir Sie hierbei, können wir ohne besondere Vereinbarung die Erstattung der uns entstehenden Aufwendungen, insbesondere für Telekommunikationskosten und für Kosten von Botendiensten oder einschlägigen Serviceunternehmen verlangen.
4.12. Mit der Anmeldung der Reiseteilnehmer verpflichten Sie sich, für deren Vertragspflichten unter solidarischer Haftung einzustehen.
4.13. Sie haben uns gemäss den nachfolgenden Bestimmungen unter Rz. 5 für unsere Leistungen zu entschädigen und Kosten von Anbieterin und Dritten fristgerecht zu überweisen, so dass uns genügend Zeit verbleibt, Rechnungen von Anbieter fristgemäss zu bezahlen. Falls der Zahlungseingang verspätet erfolgt und dadurch der Vertrag mit einem Anbieter nicht mehr (rechtzeitig) abgeschlossen werden kann oder vom Anbieter widerrufen wird, sind wir berechtigt, den zusätzlich entstehenden Aufwand zu üblichen Stundensätzen in Rechnung zu stellen. Gleiches gilt, wenn wir zusätzliche Dokumente/Berechtigungsnachweise benötigen und diese verspätet oder nicht bei uns eintreffen. Verspätet bedeutet, dass Reiseleistungen nicht mehr vermittelt werden können, weil vom Anbieter vorgegebene Fristen abgelaufen sind.
4.14. Sie sind sich bewusst, dass Reisen mit speziellen Risiken und Pflichten verbunden sind, die Sie selbst tragen und erledigen. Wir möchten Ihnen die folgenden Punkte dazu nennen und Sie können sich nicht darauf berufen, diese nicht gekannt zu haben.
Sonderwünsche, wie zum Beispiel Zimmer mit Verbindungstüre, nehmen wir gerne entgegen und versuchen diese zu ermöglichen. Diese bleiben aber unverbindlich und können nicht garantiert werden.
Einreisebestimmungen: Bürger/innen benötigen für ihre Reise ein gültiges Reisedokument wie eine ID oder einen Reisepass, welche in der Regel bis 6 Monate über das Rückreisedatum gültig sein müssen. Je nach Destination benötigen Sie zusätzlich ein Visum. Gerne beraten wir Sie individuell. Eine Übersicht ohne Gewähr erhalten Sie auf der folgenden Webseite: https://cibtvisas.ch/
Gesundheitsvorschriften: Bitte informieren Sie sich unbedingt rechtzeitig vor Buchung bzw. Reiseantritt über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemassnahmen. Wir empfehlen Ihnen, das Zentrum für Reisemedizin, Hirschengraben 84, 8001 Zürich, Tel: +41 (0) 900 57 51 31 oder Ihren Hausarzt zu kontaktieren. Aktuelle Informationen ohne Gewähr entnehmen Sie der folgenden Webseite http://www.safetravel.ch
Pandemie: Sie sind verpflichtet, die durch eine Pandemie verursachten Test- und Zertifizierungspflichten (bspw. COVID-19) zu erfüllen. Wir haften nicht für deren Nichteinhaltung.
Politische Risiken: Die politischen Risiken der einzelnen Länder werden vom EDA beurteilt und auf deren Webseite publiziert:https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise.html
Travelersweather Ltd übernimmt für Schäden aus politischen Risiken keine Haftung.
Klimatische Bedingungen: Die zu erwartenden klimatischen Bedingungen entnehmen Sie bitte dem Internet.
Flugtickets: Der Name auf Ihrem Flugticket muss mit Ihrem Reisepass übereinstimmen. Namensänderungen sind bei Linienfluggesellschaften nicht möglich. Die Tarifkonditionen, Umbuchungs- und Annullationsmöglichkeiten Ihres Flugtickets wurden bei Buchung mit Ihnen besprochen oder schriftlich abgegeben. Mehrkosten bei Umbuchungen sind nicht auszuschließen.
Vielflieger-Programme: Bitte überprüfen Sie beim Check-in, ob Ihre Vielfliegernummer korrekt eingetragen wurde. Der Eintrag kann aus technischen Gründen nicht immer einwandfrei übermittelt werden. Wir empfehlen Ihnen, die Bordkarten zur Kontrolle Ihres Meilenkontos aufzubewahren. Die Fluggesellschaften gewähren Meilengutschriften nur, wenn der Name auf dem Ticket mit dem auf Ihrem Meilenkonto übereinstimmt.
Sitzplatzreservierungen: Die Rückerstattungen von bezahlten Sitzplatzkosten sind nicht möglich, es entstehen 100% Spesen. Die Fluggesellschaft garantiert auch bestätigte und bezahlte Sitzplatzreservierungen nie. Der Flug kann mit einem anderen Flugzeugtyp durchgeführt werden, so dass die gebuchten Sitzplätze nachträglich geändert werden müssen.
Unvorhersehbare Zwischenfälle Flugreisen: Travelersweather Ltd hat keine Kontrolle / Einfluss über die folgenden Situationen bei Flugreisen: Verspätungen, Überbuchungen, Flugannullationen, verpasste Anschlussflüge, Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Gepäck usw. Um Passagiere zu schützen, hat die EU Fluggastrechte erlassen, welche Sie auf folgender Webseite nachlesen können: http://europa.eu
„No-Shows“: Wenn ein gebuchter Flug nicht angetreten wird (No-Show), können alle weiteren Flüge Ihrer Buchung automatisch annulliert werden. Bei einer Änderung Ihrer Reisepläne empfehlen wir Ihnen, alle weiteren Flüge nochmals rückzubestätigen. Bei einem „No-Show“ können alle Tickets ihren Wert verlieren.
Check-in und Gepäckaufgabe: Es liegt in der Verantwortung des Passagiers, sich rechtzeitig am jeweiligen Schalter einzufinden. Bitte beachten Sie, dass unsere Angaben im Reiseprogramm für die spätesten Check-in Zeiten Richtwerte sind und wir keine Haftung übernehmen. Die Fluggesellschaften sind nicht verpflichtet, verspätete Passagiere kostenlos auf andere Flüge umzubuchen.
Durchchecken des Gepäcks und Ihre Einsteigekarte für den Weiterflug: Wenn Sie bei Ihrer Flugreise umsteigen müssen, versuchen Sie immer, das Gepäck bis zur Enddestination durchzuchecken und die Bordkarte für den Weiterflug zu bekommen. Es ist möglich, dass Ihnen die Fluggesellschaft das Gepäck nicht bis zur Enddestination durchchecken kann, weil die Verzollung des Gepäcks am Ankunftsflughafen im Bestimmungsland erfolgen muss (z. B. USA). Fluggesellschaften können das Durchchecken von Gepäck verweigern, wenn die Flüge nicht im gleichen Ticket eingeschlossen sind.
Gepäck: Jede Fluggesellschaft hat eigene Gepäckbestimmungen für aufgegebenes Gepäck und für Handgepäck. Anzahl, Abmessungen und Maximalgewicht variieren je nach Klasse und Tarifart. Falls Sie mehr Gepäck mitführen, als das gebuchte Ticket erlaubt, müssen Sie Übergepäck bezahlen oder können im schlimmsten Fall das Gepäck nicht mitführen. Sonderregelungen gelten für Sportgepäck wie Golf- und Skiausrüstungen. Wir empfehlen Ihnen, diese Fragen mit Ihrem Reiseberater vor der Reise zu klären, um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Gefährliche Güter dürfen weder im Handgepäck noch im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden. Eine nicht abschließende Liste finden Sie unter: http://www.iata.org/whatwedo/cargo/dgr/Pages/dgr-guidance.aspx. Flüssigkeiten dürfen nur bis zu einer bestimmten Menge im Handgepäck transportiert werden.
Flugrückbestätigung: Wir empfehlen Ihnen, die Abflugzeiten der gebuchten Flüge bei der Fluggesellschaft zu überprüfen, da Flugplanänderungen und Verspätungen vorkommen können.
Flughafentaxen: Nicht alle Taxen sind im Flugpreis eingeschlossen. Es kann sein, dass vor Ort zusätzliche Taxen bezahlt werden müssen.
Versicherungen: Wir empfehlen Ihnen, Ihren Versicherungsschutz (Annullation, Gepäck, Unfall, Krankheit, Flugunfall usw.) genau zu überprüfen. Gerne beraten wir Sie diesbezüglich.
Gepäckverlust: Wir weisen Sie darauf hin, dass die Fluggesellschaften ihre Haftung limitieren und für verlorenes oder beschädigtes Gepäck auf ca. CHF 30.00 pro kg beschränken.
5. UNSERE ENTSCHÄDIGUNG, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
5.1. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer und übrigen Steuern und Abgaben. Ohne ausdrückliche gegenteilige Vereinbarung beinhaltet die vereinbarte Vergütung keine Spesen und Auslagen. Unsere Reisezeiten werden vergütet, sofern dies nicht anderweitig vereinbart wurde. Rechnungen sind ohne gegenteilige Anzeige unsererseits innert 14 Tagen fällig.
5.2. Für Mahnungen wird eine erste Mahngebühr von CHF 30.00 erhoben, wobei wir uns in unserem freien Ermessen vorbehalten, maximal dreimal eine Mahnung auszusprechen. Für Zweit- und Drittmahnung können erhöhte Gebühren erhoben werden.
5.3. Es ist Ihnen bekannt, dass einige Reisedienstleister Reisevermittlern eine branchenübliche Vermittlungsprovision zwischen 5-20 % zahlen. Sie erklären, dass Sie mit ihrer Höhe und Leistung an uns vorbehaltlos und unwiderruflich einverstanden sind.
5.4. Sofern und soweit wir kein kostendeckendes Entgelt für die Vermittlung von einem Anbieter erhalten, verrechnen wir unsere Dienstleistungen entweder zu Fixpreisen oder nach Aufwand zu üblichen Stundensätzen.
5.5. Sofern Dienstleistungen nach Aufwand abgerechnet werden, sind diese zusammen mit den entsprechenden Ansätzen sowie der Art der Abrechnung (Tagessatz, Stundensatz oder Management Fee) zu vereinbaren. Für gewisse Zusatzdienstleistungen, wie z.B. Erstellen einer Website, Teilnehmerhandling und andere Zusatzwünsche, erlauben wir uns ebenfalls, die Dienstleistung in Rechnung zu stellen.
5.6. Überstunden (Einsatz von mehr als 8 Stunden an einem Tag) sind uns auf Basis des anwendbaren Stundensatzes (ohne weitere Zuschläge) zu vergüten.
5.7. Falls eine Kostenschätzung abgegeben wird, hat diese die Bedeutung einer freibleibenden Planungsgrundlage für die Aufwände zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen. Zeichnet sich ab, dass die Kostenschätzung nicht eingehalten werden kann, werden wir Sie informieren. Überschreitungen der Kostenschätzung sind durch die Parteien neu zu verhandeln und werden durch einen schriftlichen Nachtrag vereinbart.
5.8. Wir sind berechtigt, Zwischenrechnungen zu stellen und entsprechende angemessene Vorschüsse und Auslagenersatz zu verlangen. Wir können unsere Dienstleistungen von der vollen Befriedigung unserer Ansprüche abhängig machen und sind im Fall der Nichtzahlung oder bei Verzug von unserer Verpflichtung, weitere Dienstleistungen zu erbringen, befreit. Wir haften diesfalls auch nicht für den Schaden, der infolge der Sistierung bzw. Einstellung der Dienstleistungen entsteht. Die Geltendmachung von weiteren vertraglichen und gesetzlichen Rechten bleibt uns zudem vorbehalten.
5.9. Sie können nur mit solchen Forderungen verrechnen, die entweder rechtskräftig festgestellt oder durch uns schriftlich anerkannt worden sind. Es steht Ihnen überdies kein Zurückbehaltungsrecht und kein Pfandrecht zu.
5.10. Unser Anspruch auf Entschädigung im vereinbarten Umfang bleibt durch Leistungsstörungen oder Änderungen, insbesondere hinsichtlich Reisetermin, Reiseziel, Ort des Reiseantritts, Unterkunft, Beförderungsart, Wahl des Anbieters, Umbuchung durch den Anbieter oder durch Sie, uneingeschränkt bestehen und kann sich durch allfälligen Mehraufwand erhöhen.
5.11. Im Fall eines Rücktritts, einer Stornierung bzw. Annullierung oder Kündigung des vermittelten Vertrags mit einem Anbieter steht uns eine angemessene Entschädigung für die erbrachten Leistungen zu.
5.12. Sie können in keinem Fall von uns verlangen, dass wir vermittelte Leistungen aus unseren Mitteln vorfinanzieren. Soweit wir in unserem freien Ermessen Zahlungen an Anbieter für Sie vorfinanzieren, steht uns ein Ersatzanspruch zu und wir sind berechtigt, eingehende Zahlungen mit Forderungen Ihnen gegenüber zu verrechnen.
5.13. Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung fällig, die bis zu 100% des Reisepreises betragen kann. Flugtickets und Versicherungsprämien sind immer zu 100% mit der Anzahlung zu bezahlen. Der restliche Reisepreis ist spätestens 30 Tage vor dem Reisebeginn zu bezahlen. Andere Zahlungstermine können vereinbart werden, die Reise muss aber immer vor Reiseantritt zu 100% bezahlt sein. Nicht rechtzeitige Bezahlung der Anzahlung oder Restzahlung berechtigt uns, nach erfolglosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist, die Reiseleistungen zu verweigern. In diesem Fall wird die Reise als annulliert betrachtet und es werden die Annullierungskosten zur Zahlung fällig. Bei kurzfristigen Buchungen, Buchungen zur Hauptsaison oder während Festtagen ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich des Vertragsabschlusses zu bezahlen. Erst nach rechtsmäßigen Zahlungserhalt wird Ihre Reise bestätigt.
5.14. Der Preis kann sich durch Kursschwankungen ändern. Travelersweather Ltd hat ausdrücklich das Recht, den Preis dem effektiv bezahlten Kurs anzupassen. Wechselkursschwankungen sind und bleiben also vorbehalten. Wird ein fester Preis in Schweizer Franken gewünscht, kann der Kurs durch einen Terminkauf abgesichert werden.
5.15. Die Kosten der von Ihnen ausgesuchten und bestätigten Leistungen stellen wir Ihnen in einem Dokument „Rechnung“ zusammen. Dieses Dokument enthält zu Ihrer Übersicht die von Ihnen direkt bezahlten Leistungen, wie auch die von uns für Sie vorausbezahlten Kosten.
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REISEPLAN BZW. REISEUNTERLAGEN
6.1. In Bezug auf die Reiseunterlagen verweisen wir auf die entsprechenden Bestimmungen in den Reisebedingungen des jeweiligen Anbieters, die Ihnen vor und während der Buchung zur Verfügung gestellt werden. Travelersweather Ltd. bemüht sich, Ihnen eine Zusammenfassung der Leistungen in einem Reiseprogramm zu erstellen, das Ihnen einen reibungslosen Ablauf Ihrer Reise ermöglichen soll. Dieses Reiseprogramm erhalten Sie ca. 14 Tage vor der Abreise.
6.2. Fluggesellschaften stellen heutzutage ausschließlich elektronische Tickets (E-Tickets) aus. In der Regel wird ein elektronischer Buchungscode und eine E-Ticketnummer in Textform (meist per E-Mail) übermittelt, die Sie beim Check-in zusammen mit einem Identifikationsdokument (Personalausweis bzw. Reisepass) vorlegen müssen, um die Bordkarte zu erhalten, mit der Sie die Sicherheitskontrollen am Flughafen durchlaufen und das Flugzeug betreten können. Die meisten Fluggesellschaften bieten auch einen Online-Check-in an, mit dem Sie Ihre Bordkarte über das Internet ausdrucken oder auf dem Bildschirm Ihres Mobiltelefons anzeigen lassen können.
6.3. Bei Hotel- und Mietwagenbuchungen erfolgt die Übermittlung von Berechtigungsscheinen durch eine Reservierungsnummer oder/und den Reisepass zur Vorlage beim Anbieter.
6.4. In jedem Fall liegt es in Ihrer Verantwortung, Vertrags- und sonstige Unterlagen des vermittelten Anbieters, insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Versicherungsscheine und andere Unterlagen, auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen, insbesondere im Hinblick auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag. Soweit Ihnen Unterlagen nicht direkt vom Anbieter übermittelt werden, erfolgt die Übermittlung durch uns nach unserer Wahl und auf Ihre Kosten per Post, E-Mail oder Kurier.
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VERTRAGSÄNDERUNGEN (UMBUCHUNG, STORNIERUNG)
7.1. Nach Abschluss des Vertrags mit dem Anbieter der Reiseleistung richten sich die Bedingungen für von Ihnen gewünschte oder veranlasste Vertragsänderungen (z.B. Umbuchung, Rücktritt) nach den Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Bei Änderungen, Umbuchungen oder Stornierungen entstehen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird, Stornokosten in Höhe von 100% des Reisepreises. In Einzelfällen können Fristen vereinbart werden, bei deren Einhaltung Stornierungen kostenfrei oder zu reduzierten Kosten möglich sind.
7.2. Spezielle Wünsche von Ihnen werden wir den Anbietern unterbreiten. Im Falle einer teilweisen oder vollständigen Ablehnung bleibt unsere Entschädigung dennoch fällig.
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DATENSCHUTZ
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden verarbeitet und genutzt und an den jeweiligen Anbieter weitergegeben, soweit sie zur Vertragserfüllung erforderlich sind. Alle Ihre personenbezogenen Daten werden durch uns gesetzeskonform bearbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: http://www.travelersweather.com/
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REISEVERSICHERUNGEN
9.1. Wir weisen Sie auf die Möglichkeit hin, zur Minimierung eines Kostenrisikos bei Stornierungen eine Reiserücktrittsversicherung bei der Buchung abzuschließen, wobei eine Reiserücktrittsversicherung üblicherweise nicht den entstehenden Schaden abdeckt, der Ihnen durch einen – auch unverschuldeten – Abbruch der Inanspruchnahme von Reiseleistungen nach deren Antritt entstehen kann.
9.2. Travelersweather Ltd. haftet nicht für Schäden, die durch den Abschluss einer Reiseversicherung hätten vermieden werden können, wenn eine solche Versicherung nicht abgeschlossen worden ist. Gerne beraten wir Sie hierbei. Bei Bezahlung mit Kreditkarte raten wir Ihnen dringend, die Vertragsbedingungen und den maximalen Stornokostenbetrag sorgfältig zu prüfen. In der Regel sind nur die Inhaber der Karte versichert. Bitte kontaktieren Sie bei Fragen oder Unklarheiten umgehend Ihre Kreditkartenfirma.
9.3. Wir empfehlen Ihnen zusätzlich, bei Reisen ins Ausland auf einen ausreichenden Auslandskrankenversicherungsschutz zu achten.
9.4. Bei der Vermittlung von Versicherungen sind Sie darauf hingewiesen, dass die Versicherungsbedingungen der vermittelten Reiseversicherungen besondere Vertragsbedingungen und/oder Mitwirkungspflichten enthalten können, insbesondere Haftungsausschlüsse (z.B. bei Vorerkrankungen), Fristen für die Schadensanzeige und Selbstbehalte.
9.5. Eine weitergehende Auskunfts-, Hinweis- oder Beratungsverpflichtung bezüglich der Notwendigkeit, des Umfangs, des Deckungsschutzes und der Versicherungsbedingungen von Reiseversicherungen, insbesondere Reisekranken- und Reiseabbruchversicherungen, besteht nicht, soweit diesbezüglich keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
9.6. Soweit Gegenstand unserer Vermittlung auch Versicherungen sind, besteht eine Informationspflicht unsererseits hinsichtlich der Versicherungsbedingungen insbesondere insoweit nicht, als Sie sich aus den Ihnen übergebenen oder vorliegenden Unterlagen des Anbieters der vermittelten Reiseleistung oder den Informationen des Reiseversicherers über die Versicherungsbedingungen, insbesondere den Deckungsschutz, die Ausnahmen vom Versicherungsschutz und die sonstigen Versicherungsbedingungen entsprechend unterrichten können.
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UNSERE HAFTUNG
10.1. Unsere Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Sofern uns eine Haftung trifft, haften wir nur für Schäden, die durch rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden und die Sie nachweisen müssen.
10.2. Wir haften nicht für einen Vermittlungserfolg und/oder die tatsächliche/mangelfreie Erbringung der Reiseleistung durch den Anbieter, sondern nur für die sorgfaltspflichtige Beratungs- und Vermittlungstätigkeit.
10.3. Sofern Sie besondere Wünsche (z.B. Nichtraucherzimmer) äußern, die nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung des Anbieters sind, geben wir weder vor noch nach der Buchung Zusicherungen und übernehmen keine Haftung. Es handelt sich hierbei ausschließlich um eine unverbindliche Anfrage an uns bzw. den Anbieter, durch die eine gebuchte Leistung nicht erweitert oder verändert wird.
10.4. Wir haften auch nicht für die Erteilung von Visa, Reisegenehmigungen und anderen Dokumenten sowie für deren rechtzeitige Zustellung.
10.5. Wir können keine Haftung übernehmen oder eine Zusicherung abgeben, dass die verfügbaren Informationen und sonstigen Daten, insbesondere in Bezug auf Preise, Leistungen, Buchungskonditionen, Beschränkungen und Termine, aktuell, vollständig und korrekt sind. Die Angaben zu den Reiseleistungen beruhen auf den Angaben der jeweiligen Anbieter. Zudem sind alle Reiseleistungen nur begrenzt verfügbar, und wir haften nicht für deren Verfügbarkeit oder geben keine Zusicherung über deren Verfügbarkeit.
10.6. Wir übernehmen keine Zusicherung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit von Inhalten Dritter, insbesondere Landkarten, automatische Übersetzungen, Kundenbewertungen, redaktionelle Texte und Bilder zu Orten und Regionen, und tragen keine Haftung dafür.
10.7. Wir haften zudem nicht für die (rechtzeitige) Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit deren Beschaffung beauftragt haben.
10.8. Die Weiterleitung von Informationen, wie z.B. die Zustellung des Reiseplans, erfolgt ohne Haftung unsererseits auf Ihre Kosten und Gefahr.
10.9. Ihre Ansprüche aus Nicht- oder Schlechterfüllung sowie Haftung sind spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Entstehung und Kenntnis der Umstände, die zu den Ansprüchen führen, schriftlich und begründet unter Beilage aller Beweismittel geltend zu machen (Verwirkungsfrist). Solche Ansprüche verjähren soweit gesetzlich zulässig innerhalb eines Jahres ab der Entstehung des Anspruchs.
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HÖHERE GEWALT
11.1. Für Ereignisse höherer Gewalt, die unsere Dienstleistung erschweren, zeitweilig oder vollständig unmöglich machen, haften wir nicht. Als höhere Gewalt gelten alle von unserem Willen und Einfluss unabhängigen Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Höhere Gewalt umfasst unter anderem Krieg oder bürgerkriegsähnliche Zustände, behördliche Reiseverbote, Pandemien und Epidemien, Streiks, Wetterverhältnisse, Erdbeben, Vulkanausbrüche und andere.
11.2. Soweit wir durch höhere Gewalt an der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen gehindert werden, gilt dies nicht als Vertragsbruch, und die im Auftrag oder aufgrund des Auftrags festgelegten Fristen werden entsprechend der Dauer des Hindernisses verlängert. Gleiches gilt, wenn wir auf die Dienstleistung Dritter angewiesen sind und sich diese aufgrund höherer Gewalt verzögert.
11.3. Travelersweather Ltd kann gegen eine Gebühr beauftragt werden, Gelder zurückzufordern.
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VERZUG, UNMÖGLICHKEIT
12.1. Kommen wir mit der Einhaltung eines verbindlichen Termins schuldhaft in Verzug, haben Sie uns – soweit Erfüllung möglich bleibt – eine angemessene Nachfrist zu setzen und können bei deren schuldhafter Nichteinhaltung vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
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SCHLECHTERFÜLLUNG, HAFTUNG
13.1. Wir verpflichten uns, fehlerhafte Leistungen und Arbeitsergebnisse, die eine Schlechterfüllung darstellen, nach unserer Wahl innerhalb einer angemess
13.2. Wenn die Nachbesserung oder der Austausch innerhalb der Frist ebenfalls scheitert, sind Sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
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BEENDIGUNG DES AUFTRAGS
14.1. Sowohl Sie als auch wir können das Beratungs- und Vermittlungsverhältnis jederzeit widerrufen oder kündigen. Der Widerruf oder die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Erfolgt dies jedoch zur Unzeit, so ist der zurücktretende Teil zum Schadensersatz verpflichtet.
14.2. Im Falle des Widerrufs oder der Kündigung des Auftrags durch Sie haben Sie uns für die bereits geleistete Arbeit eine angemessene Vergütung zu bezahlen sowie Auslagenersatz zu leisten. Zudem haben Sie uns von allen im Hinblick auf die Vertragsabwicklung eingegangenen Verbindlichkeiten schadlos zu halten.
14.3. Handelt es sich bei Ihnen um eine natürliche Person, so erlischt der Auftrag im Fall Ihres Todes, der Verschollenerklärung oder Ihrer Handlungsunfähigkeit, sobald wir rechtssichere Kenntnis vom Beendigungsgrund haben.
14.4. Wird über Sie der Konkurs ausgesprochen, wird Ihnen die Nachlassstundung gewährt, erlischt der Auftrag erst nach dessen Widerruf bzw. Kündigung.
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IMMATERIALGÜTERRECHTE, ARBEITSERGEBNISSE, KNOW-HOW
15.1. „Arbeitsergebnisse“ bezeichnet jedes Ergebnis der unter einem Auftrag durch uns zu erbringenden Dienstleistungen. Sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wird, stehen sämtliche Rechte, Eigentumsrechte und Rechte an der Verwertung an den vertragsgegenständlichen Dienstleistungen und/oder Arbeitsergebnissen einschließlich aller Immaterialgüterrechte ausschließlich uns zu.
15.2. Wir räumen Ihnen an nicht individuell für Sie entwickelten und/oder erbrachten Dienstleistungen, Arbeitsergebnissen und Know-how ab dem Zeitpunkt ihrer Entstehung ein nicht ausschließliches, unwiderrufliches, gegenständlich, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht zur Vervielfältigung und Nutzung (alle bekannten Nutzungsarten), Bearbeitung, Anpassung und Änderung ein. An den nach Maßgabe eines Auftrags individuell für Sie entwickelten und/oder erbrachten Arbeitsergebnissen räumen wir Ihnen ein ausschließliches, unentgeltliches, übertragbares, unbeschränktes und unwiderrufliches sowie auf alle bekannten und zukünftigen Nutzungsarten erstreckendes Recht ab dem Zeitpunkt ihrer Entstehung ein. Die Übertragung der Rechte steht unter der Bedingung der vollständigen Bezahlung der uns geschuldeten Entschädigung.
15.3. Soweit nichts anderes vereinbart, haben wir das uneingeschränkte Recht, allgemeines Know-how, welches wir bei der Durchführung eines Auftrags allein oder zusammen mit Ihnen und Dritten erworben haben, unter Vorbehalt anwendbarer Geheimhaltungspflichten und Immaterialgüterrechte anderweitig zu verwenden.
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SCHLUSSBESTIMMUNGEN
16.1. Wir behalten uns das Recht vor, diese AGBs mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern, ohne dass insoweit eine Pflicht zur Mitteilung gegenüber Ihnen besteht. Auf der Website wird die jeweils aktuelle Version dieser Bedingungen zum Zeitpunkt ihrer Geltung bereitgehalten.
16.2. Die speziellen Vertragsbedingungen des jeweiligen Auftrags gehen bei Widersprüchen und Unklarheiten dieser AGBs vor.
16.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich im Auftrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die so weit wie möglich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck dieses Auftrags vermutlich gewollt hätten.
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ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND
17.1. Für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit einem Auftrag und diesen AGBs sowie für alle ausservertraglichen Ansprüche gilt ausschließlich schweizerisches Recht unter Ausschluss von Staatsvertrags- und Kollisionsrecht (IPRG).
17.2. Bei Streitigkeiten ist ausschließlich das Gericht an unserem Hauptsitz zuständig: Zürich, Schweiz. Wir haben jedoch auch das Recht, Sie beim zuständigen Gericht Ihres Wohnsitzes bzw. Ihres Sitzes oder bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.
17.3. Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen: Travelersweather Ltd. publiziert ihre AGB auf ihrer Webseite http://www.travelersweather.com/generaltermsandconditions. Travelersweather Ltd. ist Mitglied im Garantiefonds des Schweizerischen Reisebüroverbands.
17.4. Beanstandungsfrist: Sofort nach der Rückkehr, spätestens nach 7 Tagen.